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EU-Umzug

Für die Arbeit in ein anderes EU-Land ziehen: die komplette Checkliste

EU-Bürger brauchen für einen Umzug innerhalb der EU kein Visum, doch Anmeldung, Steuern, Sozialversicherung und Krankenversicherung müssen geregelt werden.

Wenn Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger für einen Job in einen anderen Mitgliedstaat ziehen, ist die gute Nachricht einfach: Sie brauchen weder Visum noch Arbeitserlaubnis. Die Freizügigkeit ist eines der Kernrechte der Unionsbürgerschaft.

Was viele überrascht, ist alles andere. Meldefristen, steuerliche Ansässigkeit, Sozialversicherung, Krankenversicherung und die Unterlagen von Familienangehörigen müssen trotzdem geregelt werden, und die Regeln unterscheiden sich von Land zu Land.

Was das EU-Recht garantiert

Nach den Freizügigkeitsregeln der EU (Richtlinie 2004/38/EG) dürfen Sie als EU-Bürger:

  • bis zu drei Monate mit gültigem Personalausweis oder Reisepass in jedem EU-Land leben,
  • länger bleiben, wenn Sie arbeiten, selbstständig sind, studieren oder über ausreichende Mittel und Krankenversicherung verfügen,
  • bei Beschäftigung, Bezahlung und Arbeitsbedingungen genauso behandelt werden wie Staatsangehörige,
  • nach fünf Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts ein Daueraufenthaltsrecht erwerben.

Für wen das nicht gilt

Hier liegt ein häufiger Irrtum. Drittstaatsangehörige, die in einem EU-Land leben, dürfen nicht automatisch in ein anderes ziehen. Ein deutscher Aufenthaltstitel erlaubt zum Beispiel keine Arbeit in den Niederlanden.

Es gibt Ausnahmen:

  • Inhaber einer Blauen Karte EU dürfen nach 12 Monaten mit vereinfachtem Verfahren in ein anderes EU-Land wechseln. Siehe unseren Ratgeber zur Blauen Karte.
  • Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (nach fünf Jahren Aufenthalt) haben erleichterten Zugang zu anderen Mitgliedstaaten.
  • Drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-Bürgern, die mit ihnen umziehen, haben abgeleitete Rechte und erhalten eine Aufenthaltskarte.

Trifft nichts davon zu, brauchen Sie einen neuen Titel des Ziellandes, wie bei einem Erstantrag. Unser Ratgeber zu Arbeitsvisum und Jobsuche erklärt die Optionen.

Ihre Umzugs-Checkliste

Vor dem Umzug

  • Arbeitsvertrag prüfen: Startdatum, Probezeit, Gehalt und ob Sie lokal angestellt oder aus Ihrem bisherigen Land entsandt werden.
  • Bei einer Entsendung vom Arbeitgeber eine A1-Bescheinigung anfordern, damit Sie im Sozialversicherungssystem Ihres Heimatlandes bleiben.
  • Wohnung früh planen. In Städten wie Amsterdam, München, Dublin oder Paris dauert die Suche nach einer Wohnung, an der Sie sich anmelden können, oft länger als alles andere.
  • Personenstandsurkunden sammeln: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder. Manche Länder verlangen Apostillen oder mehrsprachige Auszüge. Die mehrsprachigen EU-Formulare für öffentliche Urkunden sparen Übersetzungskosten.
  • Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) mitnehmen, bis Sie im neuen Land versichert sind.

In den ersten Wochen

  • Wohnsitz anmelden. In Deutschland ist das die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Andere Länder haben ähnliche Schritte, etwa die Eintragung in die BRP in den Niederlanden.
  • Aufenthalt registrieren, falls das neue Land dies nach drei Monaten verlangt. Viele stellen EU-Bürgern eine Anmeldebescheinigung aus.
  • Steuernummer und ggf. Sozialversicherungsnummer beantragen, damit Ihr Gehalt korrekt abgerechnet wird.
  • Krankenversicherung abschließen. In Deutschland wählen Sie eine gesetzliche Krankenkasse oder, ab einer Einkommensgrenze, eine private Versicherung.
  • Ein lokales Bankkonto eröffnen. Nach EU-Recht muss Ihre Heimat-IBAN für Gehaltszahlungen akzeptiert werden, ein lokales Konto erleichtert aber den Alltag.
  • Im alten Land abmelden, wo das vorgeschrieben ist, um Fragen zur doppelten steuerlichen Ansässigkeit zu vermeiden.

In den ersten Monaten

  • Steuerliche Ansässigkeit. Als Faustregel macht ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr Sie meist dort steuerpflichtig, die Details regeln Doppelbesteuerungsabkommen. Bei Einkommen oder Eigentum in beiden Ländern lohnt sich eine Steuerberatung.
  • Rente. Beitragszeiten aus verschiedenen EU-Ländern werden zusammengerechnet, und jedes Land zahlt seinen Anteil. Bewahren Sie Ihre Nachweise auf.
  • Berufsanerkennung. In reglementierten Berufen wie Pflege, Ingenieurwesen oder Lehramt brauchen Sie unter Umständen eine Anerkennung nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie.
  • Führerschein. Ein EU-Führerschein gilt in der ganzen EU, ein Umtausch ist nicht nötig.
  • Kinder und Schule. Früh anmelden, gute Schulen in beliebten Vierteln sind schnell voll.

Wie lange dauert es?

Die meisten Umzüge innerhalb der EU dauern vier bis zehn Wochen vom unterschriebenen Vertrag bis zur Ankunft, wobei die Wohnung die größte Unbekannte ist. Die Formalitäten selbst dauern meist einige Tage bis wenige Wochen, in Großstädten können Termine bei Meldebehörden das verlängern.

Wie wir helfen

Wir übernehmen den grenzüberschreitenden Teil Ihres Umzugs: eine Checkliste für Ihr Zielland, Hilfe bei Anmeldung und Behördengängen und eine feste Ansprechperson, bis Sie angekommen sind. Sagen Sie uns, wohin Sie ziehen, und wir sagen Ihnen genau, was für Sie gilt.

Häufige Fragen

Brauchen EU-Bürger ein Visum, um in einem anderen EU-Land zu arbeiten?

Nein. EU-Bürger dürfen in jedem anderen EU-Land ohne Visum oder Arbeitserlaubnis leben und arbeiten. Eine Wohnsitzanmeldung kann trotzdem nötig sein, und Steuern, Sozialversicherung und Krankenversicherung müssen im neuen Land geregelt werden.

Ich bin kein EU-Bürger, lebe aber in Deutschland. Darf ich für einen Job nach Frankreich ziehen?

Nicht automatisch. Ein deutscher Aufenthaltstitel erlaubt nicht das Leben und Arbeiten in einem anderen EU-Land. Inhaber einer Blauen Karte EU und langfristig Aufenthaltsberechtigte haben besondere Mobilitätsrechte, die meisten anderen brauchen einen neuen Titel des Ziellandes.

Bleibt mein Führerschein bei einem Umzug innerhalb der EU gültig?

Ja. Ein in einem EU-Land ausgestellter Führerschein gilt in der gesamten EU. Ein Umtausch ist nicht nötig, wird aber in manchen Ländern nach dem Zuzug empfohlen.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine individuelle Rechtsberatung. Regeln und Beträge ändern sich; prüfen Sie die aktuellen Anforderungen immer bei der zuständigen Behörde oder Auslandsvertretung.

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